Vorgang 25/2024

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Beschlussvorlage: 25/2024
Betreff: Inanspruchnahme des Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG)
a) Verzicht auf die Erstellung des Anhangs nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG und Verzicht
auf die Aufstellung der Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 KomHKVO und Finanz-
rechnungen der Teilhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO für die Haushaltsjahre 2018 bis
2022
b) Verzicht auf die Prüfung der Jahresabschlüsse durch das Rechnungsprüfungsamt nach
§ 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022
Federführung: SG 12: Finanzen
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